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Den GA Zuschuss für Investitionen optimal nutzen
Zuschüsse wie die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (kurz GRW – früher GA Zuschuss) sind besonders lohnenswerte Mittel, da sie bis zu 50 Prozent der Gesamtinvestitionen ausmachen können. Diese Gelder aus der Gemeinschaftsausgabe gibt es seit den 60er Jahren. Sie können als Investitions- oder Personalkostenzuschüsse beantragt und bewilligt werden.
Die als GA Zuschuss bekannt gewordene Förderung ist immer noch ein Erfolgsmodell – es gibt diese Förderung in vielen Regionen in ganz unterschiedlicher Ausprägung, immer mit dem Ziel, Arbeitsplätze und Unternehmen in strukturschwachen Regionen anzusiedeln oder zu halten.
Bei der Beantragung des GA Zuschuss ist es wichtig, die Unterlagen passgenau den Vorgaben entsprechend auszuarbeiten und die Mittel bedarfsgerecht einzusetzen. Fördermittelberater Marco Schulz berät Sie mit seinem Unternehmen, der KiTHU-Consulting, zum GA Zuschuss und sucht für Sie den passenden Beschäftigungs- oder Investitionszuschuss heraus.
Ein Tipp: Der GA Zuschuss wird nur gewährt, wenn die Investition in Unternehmensmittel noch nicht getätigt wurde. Sprechen Sie daher rechtzeitig mit Ihrem Fördermittelberater über anstehende Investitionen, um die Förderung nicht durch Formfehler zu behindern.

