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Mit dem Eingliederungszuschuss Personalkosten sparen

Personal kostet Geld, muss gründlich geschult und eingearbeitet werden. Da ist der Eingliederungszuschuss für den Arbeitgeber ein vernünftiges Mittel, die Lohnkosten zu senken und dennoch angemessene Löhne bezahlen zu können. Der Eingliederungszuschuss vom Arbeitsamt kann bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag betragen. Dieser Lohnkostenzuschuss kann für maximal 12 Monate beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind sogar noch höhere Zuschüsse möglich.

Für die Finanzierung der Unternehmensnachfolge sind Zuschüsse und Förderungen ebenfalls abrufbar. Und auch bei Neugründungen kann ein Einstellungszuschuss beantragt werden.

Es lohnt sich also, vor der Einstellung von Personal oder bei der Umstrukturierung im Unternehmen genau zu prüfen, welchen Anspruch auf Eingliederungszuschuss ein Arbeitnehmer besitzt und ob vielleicht noch weitere Fördermöglichkeiten bestehen.

Fördermittelberater Marco Schulz berät Sie mit seinem Unternehmen, der KiTHU-Consulting, gerne zu den Details des Eingliederungszuschusses und erstellt gemeinsam mit Ihnen den Antrag. Manchmal ist übrigens die Beantragung von Investitionszuschüssen gewinnbringender als von Personalkostenzuschüssen. Auch hier wägt Marco Schulz gemeinsam mit Ihnen ab, was für Ihr Unternehmen das Sinnvollste ist.

Ein Tipp: es gibt häufig Probleme mit Förderungen und Zuschüssen, wenn die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter bereits bei Ihnen beschäftigt ist. Sprechen Sie daher rechtzeitig mit Ihrem Fördermittelberater über Neueinstellungen oder Umstrukturierungen in Ihrem Unternehmen.